Wer wegen des Läutens der Kirchenglocken nicht schlafen kann, muss sich damit abfinden oder umziehen. Solange das Geräusch innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzwerte bleibt, ist es zulässig. Das Landgericht Offenburg hat eine entsprechende Klage eines Mannes aus Rheinau abgewiesen.